Herstellern von Markenartikeln ist der Verkauf ihrer Produkte bei Online-Auktionshäusern wie Ebay häufig ein Dorn im Auge. Die angebotenen Artikel stammen häufig aus privater Hand und die Beratung stünde weit hinter der eines Fachgeschäfts zurück. Derartige Veräußerungen können von Herstellerseite sogar gänzlich verboten werden. Dies meldet das Nachrichtenmagazin Focus und beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim. In diesem Verfahren hatte Schulranzen-Hersteller Scout die Firma Sternjakob aus dem Rheinland-Pfälzischen Frankenthal verklagt. Missachtet der Händler dieses Urteil, so könne ihn der Hersteller sogar vom Vertrieb ausschließen ...