Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart verschickt zurzeit eine Anwältin aus München massenhaft Schreiben, in denen sie Webnutzer im ganzen Bundesgebiet zur Begleichung der Rechnung eines Internetanbieters auffordert. Betroffen seien Nutzer von Webseiten zur Routenplanung, Hausaufgabenhilfe oder Berufswahl. Begründet werde die Forderung mit einem nicht bezahlten Dienstleistungsvertrag. Dieser ist den Verbraucherschützern zufolge jedoch nie zustande gekommen, weshalb keine Zahlungspflicht besteht ...