Ebbt die Abmahnwelle im Internet ab?

(14. April 2008 13:34 )
Quelle/Link: Golem.de

Nach dem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie, der am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde, werden auch die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung wegen einer einfachen Urheberrechtsverletzung auf 50,- Euro begrenzt. Mit der Begrenzung der Gebühren für eine erste Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen will die Bundesregierung den zum Teil unverhältnismäßig hohen Abmahnkosten entgegenwirken. Zu diesem Zweck soll § 97a in das Urheberrechtsgesetz (UrhG) eingefügt werden. Nach bisheriger Rechtslage kann es passieren, dass ein Jugendlicher, der ein einzelnes Musikstück von einer Internettauschbörse herunterlädt, anschließend eine anwaltliche Abmahnung erhält, in der er zugleich aufgefordert wird, Anwaltskosten in Höhe von 2.500,- Euro zu begleichen ...



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