Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der Wirtschaft haben Leitlinien für die Betreiber von sozialen Netzwerken und Bewertungsportalen im Internet formuliert. Demnach müssen sich Nutzer von StudiVZ & Co. keine personalisierte Werbung gefallen lassen und haben das Recht, ein Pseudonym zu nutzen. Auch wenn der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix von klaren Leitlinien spricht, sind diese eher unkonkret formuliert. Demnach müssen Betreiber sozialer Netze wie SchuelerVZ oder StudiVZ ihre Nutzer umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informieren ...