Ab Januar 2009 sind in Deutschland schnurlose Telefone nach dem analogen Übertragungsstandard CT 1+ verboten. CT 1 + nutzt Frequenzbereiche, die ausschließlich für den Mobilfunk zur Verfügung stehen sollen. Von dem allgemeinen Entzug der Betriebserlaubnis betroffen ist auch der digitale Übertragungsstandard CT 2. Dieses Verfahren ist allerdings vorwiegend in Großbritannien verbreitet, in Deutschland arbeiten nur wenige Telefone damit. Nicht betroffen sind DECT-Geräte: Die von diesem Standard verwendeten Frequenzen zwischen 1880 und 1900 MHz sollen für die Allgemeinheit noch bis mindestens 2013 benutzbar bleiben ...