Die bayerische Datenschutzbehörde hat die Landesregierung wegen ihrer Pläne kritisiert, in Bayern das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnungen zur Vorbereitung der Onlinedurchsuchung zu erlauben. Die Datenschützer halten diese Pläne für verfassungsrechtlich bedenklich. Bayern erweise sich "erneut als risikofreudiger Pionier auf dem Feld verfassungsrechtlich problematischer Regelungen", kritisierte der stellvertretende Landesdatenschützer Karlheinz Worzfeld die Pläne der Landesregierung. Diese will - anders als die Bundesregierung - Strafverfolgern nicht nur das heimliche Betreten der Wohnung erlauben. Sie sollen nach den Plänen von Justizministerin Beate Merk diese sogar durchsuchen dürfen ...