Einem Urteil des Landgerichts (LG) München I zufolge haften Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die ihr minderjähriges Kind begeht (Az. 7 O 16402/07). Konkret hatte die damals 16-jährige Tochter der beklagten Eltern Videos auf myvideo.de und video.web.de eingestellt, die aus 70 urheberrechtlich geschützten Fotografien hergestellt sind. Der Rechteinhaber hatte daraufhin neben der Tochter auch die Eltern auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Eltern haben nach Auffassung der Richter ihre Aufsichts- und Belehrungspflicht verletzt. Den Hinweis der Eltern, ihre Tochter sei ohnehin versierter im Umgang mit dem PC als sie selbst, ließ die Kammer nicht gelten ...