Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Rechte der Unitymedia-Kunden gestärkt. Eine zum Jahreswechsel vorgenommene Preiserhöhung war unrechtmäßig. Jetzt ist es an den Kunden, ihr Geld zurück zu fordern. Zum 1. Januar 2008 nahm Unitymedia eine Preiserhöhung in Höhe von 2,41 Euro vor. Der analoge Kabelanschluss kostete folglich 17,90 Euro - zuvor waren es noch 15,49 Euro. In den Augen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war der Dreh an der Preisschraube unrechtmäßig, da er "auf einer unzulässigen Preiserhöhungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)" basierte. Eine Abmahnung folgte ...