Anbieter von File-Sharing-Diensten sind der Musik- und Filmindustrie zunehmend ein Dorn im Auge. Die bequeme Art des Up- und Downloads großer Datenmengen verführt etliche Nutzer auch dazu dort urheberrechtlich geschütztes Material für Downloads bereitzustellen. So hat unter anderem auch der im schweizerischen Cham ansässige 1-Click-Hoster Rapidshare gerichtliche Scharmützel mit der GEMA, Wächter des Urheberrechts in Deutschland, ausgefochten. Dessen ungeachtet weitet Rapidshare für sein Online-Speicherangebot auf rapidshare.com die Leistungen aus. Free-Nutzer, die bisher kostenlos auf die bei Rapidshare gelagerten Dateien zugriffen, werden nun die Captchas, vor einem Download geschaltete Bildsymbole, erspart. Up- oder Downloads für diese Nutzergruppe können nun bis zu 200 Megabyte groß sein. Nach Beendigung eines Downloads, kann direkt ein weiterer Download aufgenommen werden, eine Wartezeit fällt nicht mehr an ...