Privatpersonen, die Software zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, können von der Musikindustrie kostenpflichtig abgemahnt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof unter Verweis auf § 95a Abs. 3 UrhG. Ein eBay-Verkäufer hatte gegen einige Plattenfirmen geklagt, nachdem diese ihn kostenpflichtig abgemahnt hatten, da er auf eBay ein Programm anbot, mit dem kopiergeschützte CDs vervielfältigt werden können. Der Abgemahnte sollte eine Unterlassungserklärung abgeben und Anwaltskosten in Höhe von 1.113,50 Euro zahlen ...