Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 19 Mobilfunkanbieter in Deutschland abgemahnt, weil diese unzulässige Klauseln in Handyverträgen verwenden. Untersucht wurden insbesondere Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte, Haftungsregelungen sowie Kündigungsklauseln. Dabei seien in sämtlichen überprüften Verträgen unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher gefunden worden, teilte der vzbv am heutigen Donnerstag in Berlin mit. In einem Fall seien gleich 23 bedenkliche Regelungen beanstandet worden. So würden sich Anbieter etwa häufig das Recht vorbehalten, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können – obwohl derartig ausufernde Klauseln nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich unwirksam sind ...