Dass es durchaus möglich ist, sich gegen Unterlassungserklärungen zu wehren, bewies jüngst unter anderem ein Fall, in dem ein Anwalt einem Hobbyhistoriker die Veröffentlichung von Recherchen zum Adelstitel des ehemaligen Siemens-Chefs Heinrich von Pierer verbieten wollte. Er wurde dann aber wegen Nötigung angezeigt und musste schließlich 20.000 Euro zahlen, damit ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden konnte ...