Nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg haftet der File-Hoster RapidShare als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen, die von Nutzern über den Dienst begangen wurden. Zwar sei der Provider nicht verpflichtet, sämtliche eingestellten Inhalte auf Rechtsverstöße zu überwachen. Erlange der Dienst jedoch Kenntnis von derartigen Verletzungen, müsse er sie durch technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen künftig so weit wie möglich verhindern.