Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, der Webseitenbetreibern dabei helfen soll, eine dem Telemediengesetz genügende Anbieterkennzeichnung ins Netz zu stellen. Das Angebot klärt auf, welche Webseiten impressumspflichtig sind und welche Angaben für juristische und natürliche Personen notwendig sind.