Der Einsatz von biometrischen Erkennungsverfahren auf Bahnhöfen, Flughäfen und im elektronischen Reisepass taugt kaum zur Terrorabwehr. "Biometrische Verfahren dienen der verbesserten Identifikation und Verifikation und damit allenfalls sekundär zur Früherkennung von terrorverdächtigen Personen", hat das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei, die Golem.de vorliegt, eingeräumt. "In den Haushaltsdebatten klang das vor wenigen Wochen noch ganz anders", moniert Jan Korte, Datenschutzexperte der Linken.