Insgesamt 350.000 Euro Schadenersatz und 60.000 Euro Kostenerstattung hat ein Pariser Gericht zwei Online-Reisebüros wegen Markenverletzungen durch Google AdWords zugesprochen – der Bundesgerichtshof will noch in dieser Woche sein Urteil zu einer ganz ähnlichen Frage verkünden. Der Fall in Paris nahm seinen Anfang im Jahr 2004, als die Unternehmen "Voyageurs du Monde" und "Terre d’Aventures" feststellten, dass bei Eingabe ihrer Firmennamen bei Google AdWord-Anzeigen von Wettbewerbern erschienen.