Die Bundesnetzagentur erleichtert den Konkurrenten der Deutschen Telekom den Zugang zu Kunden-Haushalten. Laut einer Mitteilung der Behörde muss der Bonner Konzern seinen Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) künftig bereits am Schaltverteiler gewähren. Diesen muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen.