Das Oberlandesgericht Koblenz hat es dem E-Mail-Anbieter Web.de untersagt, eine zunächst kostenlose Mitgliedschaft im Web.de-Club, die sich nach drei Monaten jedoch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, als Dankeschön-Geschenk zu bewerben. Dagegen geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Urteil (Az. 4 U 1173/08) ist inzwischen rechtskräftig.