Wer in Nordrhein-Westfalen einen Rechner mit Internetzugang besitzt, muss Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster heute entschieden (Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09). Zwei Studenten aus Münster hatten voriges Jahr in erster Instanz noch erfolgreich gegen den WDR geklagt, dieses Mal verloren sie.