Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat nach Web-Konferenz-Gesprächen mit Produktmanagern aus Kalifornien und deutschen Google-Vertretern rechtliche Schritte angedroht, die künftig eine Übermittlung von in Deutschland bei Google-Kamerafahrten aufgenommenen Bildern (die sogenannten Rohdaten) für den Street-View-Dienst verhindern könnten. Während Caspar, der bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung der Street-View-Dienste zuständig ist, hiesige Datenschutzbestimmungen nur dann erfüllt sieht, wenn etwa Gesichter und Kfz-Kennzeichen bereits bei der Erhebung der Rohdaten (also vor einem Transfer der Bilder auf Server in den USA) unkenntlich gemacht werden, argumentiert Google, dass eine spätere Verpixelung der fraglichen Bildausschnitte ausreichend sei.