Das am gestrigen Freitag vom Bundesrat bestätigte Gesetz zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet hält ersten veröffentlichten juristischen Untersuchungen nicht stand. So haben Mitarbeiter des Passauer Staatsrechtlers Dirk Heckmann, der im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen vergeblich das dortige Gesetz zu heimlichen Online-Durchsuchungen vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigten suchte, in einer Kurzanalyse viele verfassungsrechtliche Zweifel an dem Vorhaben angemeldet. Wesentliche Kritikpunkte am ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung hätten im aktuellen Gesetzesbeschluss trotz der umfangreichen Änderungen der großen Koalition "überhaupt keine Berücksichtigung" gefunden und bestünden so "unvermindert fort". Viele der vorgenommenen Verbesserungen kämen über Schönheitskorrekturen kaum hinaus.