Die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers ist rechtens. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nun zurückgewiesen.
Die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers ist rechtens. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nun zurückgewiesen.