Für die Öffentlich-Rechtlichen ist das Internet ein zweischneidiges Schwert: Links liegen lassen können sie es im Zeitalter der Medienkonvergenz nicht – machen sie zu viel, revoltiert die privatwirtschaftliche Konkurrenz. So wurde im Anfang Juni in Kraft getretenen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag etwa festgeschrieben, dass alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF zunächst dahingehend überprüft werden müssen, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag gedeckt sind und ob sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen; zudem wird die Finanzierung der Angebote untersucht. Aber auch bereits existierende Angebote sollen diesem Drei-Stufen-Test unterzogen werden, darunter die Mediatheken der Sender, über die Verbraucher bereits gesendete TV-Inhalte abrufen können. Hier wurde im Staatsvertrag festgelegt, dass die meisten Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen künftig bereits nach sieben Tagen wieder aus dem Netz verschwunden sein müssen. Für Großereignisse wie Sportveranstaltungen gilt sogar eine Frist von nur 24 Stunden.