Für gewerblich genutzte Computer werden nicht generell Rundfunkgebühren fällig. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig heute nach einer Klage einer Softwarefirma gegen die Rundfunkgebühr für einen internetfähigen Rechner entschieden (Az. 14 A 243/08). Internet-Computer seien nicht ohne weiteres als Rundfunkgeräte anzusehen, urteilte das Gericht. Am Arbeitsplatz würden diese nicht typischerweise als Rundfunkgeräte eingesetzt, teilweise sei das den Mitarbeitern sogar untersagt. Wenn sie jedoch als solche genutzt werden, seien auch die Gebühren zu zahlen, hieß es.