Urteil: Keine generellen Rundfunkgebühren für Firmen-Computer

(04. August 2009 11:38 )
Quelle/Link: Heise.de

Für gewerblich genutzte Computer werden nicht generell Rundfunkgebühren fällig. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig heute nach einer Klage einer Softwarefirma gegen die Rundfunkgebühr für einen internetfähigen Rechner entschieden (Az. 14 A 243/08). Internet-Computer seien nicht ohne weiteres als Rundfunkgeräte anzusehen, urteilte das Gericht. Am Arbeitsplatz würden diese nicht typischerweise als Rundfunkgeräte eingesetzt, teilweise sei das den Mitarbeitern sogar untersagt. Wenn sie jedoch als solche genutzt werden, seien auch die Gebühren zu zahlen, hieß es.



Kommentare:
Der Kommentar wurde gespeichert!
The Captcha element applies the Captcha validation, which uses reCaptcha's anti-bot service to reduce spam submissions.

01.April 2020
01.April 2020
01.April 2020
24.März 2020
24.März 2020
24.März 2020