Die Bundesnetzagentur kann nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung am morgigen Dienstag Verstöße mit Bußgeldern ahnden und bittet um Unterstützung durch die Verbraucher. "Deren Angaben zum konkreten Vorfall kommt eine entscheidende Bedeutung" zu, erläuterte der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, im Vorfeld. Erfolge ein Werbeanruf ohne Einverständnis des Betroffenen, sollte dieser der Bundesnetzagentur Datum und Uhrzeit des Anrufs, den Namen des Anrufers und – falls möglich – dessen Rufnummer, den Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist, und den Grund des "Cold Calls" nennen.