Laut einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums wird bisher geheimes Archivgut der Bundesregierung in mehreren Stufen freigegeben. Historiker und Journalisten wie die interessierte Öffentlichkeit sollen damit besser und schneller politische Dokumente sichten können. Die Freigabe von Verschlusssachen soll in drei Stufen erfolgen: Bis zum Januar 2013 werden Vorgänge aus den Jahren 1949 bis 1959 freigegeben. Verschlossene Akten der Jahrgänge von 1960 bis 1994 sollen von 2013 an bis zum Jahr 2025 befreit werden, wobei pro Jahr jeweils drei alte Jahrgänge von der Regelung betroffen sind. Ab 2025 wird jeweils ein Jahrgang veröffentlicht, für den die reguläre 30-Jahre-Frist gilt. Dies würde dann mit den Akten aus dem Jahr 1995 starten.