Eine gestern vom Bundeskriminalamt (BKA) ausgelöste öffentliche Videofahndung des Kriminaldauerdienstes hat sich als unnötige Maßnahme erwiesen. Der im Bild gezeigte Mann war bereits im Jahr 1994 wegen der ihm vorgeworfenen Taten verurteilt worden. Nach Angaben von Peter Lückemann, Sprecher der zuständigen Rostocker Staatsanwaltschaft, ist man sich sicher, dass ein online gestelltes Video mit Missbrauchsszenen von Kindern vor 1994 produziert wurde und damit keine neue Straftat betreffen kann. Die BKA-Fahnder sollen das Online-Video Ende 2008 im Rahmen einer Ermittlung gegen kinderpornographische Tauschringe gefunden haben.