Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die deutsche Übersetzung eines Urteils des rumänischen Verfassungsgerichtshofs (Curtea Constitutionala a României) veröffentlicht, in dem das dortige Gesetz zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten als verfassungswidrig verworfen wurde. Das Urteil wurde am 8. Oktober verkündet und liegt seit dem 23. November in schriftlicher Form) vor. Darin heißt es, durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würden die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Ausnahmen vom Fernmeldegeheimnis "zur Regel" gemacht.