EBay ist erneut vom Handelsgericht in Paris verurteilt worden. Das Onlineauktionshaus soll 1,7 Millionen Euro bezahlen, weil auf seinen Seiten trotz Unterlassungsverfügung Waren des Luxusartikelherstellers LVMH aufgetaucht waren.
EBay ist erneut vom Handelsgericht in Paris verurteilt worden. Das Onlineauktionshaus soll 1,7 Millionen Euro bezahlen, weil auf seinen Seiten trotz Unterlassungsverfügung Waren des Luxusartikelherstellers LVMH aufgetaucht waren.