Die Bibliothek der TU Darmstadt darf ihren Nutzern keinen Ausdruck aus digitalisierten Werken ermöglichen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Ende November 2009 entschieden.
Die Bibliothek der TU Darmstadt darf ihren Nutzern keinen Ausdruck aus digitalisierten Werken ermöglichen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Ende November 2009 entschieden.