Mehrere Telekommunikationsunternehmen müssen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg die Technik für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung anschaffen. Die Richter gaben in vier von fünf Fällen entsprechenden Beschwerden der Bundesnetzagentur statt, wie die Pressestelle des Gerichts am heutigen Montag mitteilte. In der Vorinstanz vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatten noch die Telecom-Unternehmen Recht bekommen.