Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rechte von Verbrauchern bei Käufen im Internet gestärkt und Anbieter auf Plattformen wie eBay in Zugzwang gebracht. Denn laut einem Urteil vom heutige Mittwoch reicht der Mausklick nicht aus, um bei einem Vertragsabschluss die Kosten für eine spätere Verschlechterung der Ware – etwa durch bestimmungsgemäßen Gebrauch vor Rückgabe – auf den Kunden abzuwälzen.