Freie Mitarbeiter der GEZ haben keinen Anspruch auf Amtshilfe durch die Polizei. Das stellt der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht (Berichtszeitraum: 1.4.2007 bis 31.3.2009) klar. Sie seien weder Mitarbeiter einer Behörde noch für eine der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertretungsberechtigt.