E-Mail-Disclaimer stammen aus dem anglo-amerikanischen Rechtssystem, in dem es üblicher ist als hierzulande, selbst den Umgang miteinander zu regeln, weil es häufig an gesetzlichen Vorschriften fehlt. Aber, und dieser Einwand ist aus deutscher Sicht schlagend, wieso sollte sich ein Empfänger an Vorgaben eines anderen halten müssen, den er vielleicht noch nicht einmal kennt? In der Tat ist eine Vorgabe in Disclaimern nicht verbindlich, wenn zwischen Absender und Empfänger keine vertragliche Beziehung besteht, es sei denn, der Empfänger ist mit deren Geltung einverstanden.