Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Bonn der Deutschen Telekom verboten, Kunden von Konkurrenzunternehmen ohne jede schriftliche Einwilligung auf ihr eigenes Netz zurückzuschalten...
Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Bonn der Deutschen Telekom verboten, Kunden von Konkurrenzunternehmen ohne jede schriftliche Einwilligung auf ihr eigenes Netz zurückzuschalten...