Nachdem sich die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Mitte Januar mit dem Teil der deutschen PC-Hersteller, die sich zum Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) zusammengeschlossen haben, über Urheberrechtsabgaben auf PCs einigen konnte, schlägt ein anderer Teil zurück: Das Oberlandesgericht München hat gestern auf Antrag des Zentralverbands Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco) unter dem Aktenzeichen 6 WG 6/10 eine einstweilige Verfügung gegen die ZPÜ erlassen.