Betreiber von Computerkassen sollen GEZ-Gebühren zahlen, weil damit der Empfang von Radio und Fernsehen über das Internet möglich sei. Dagegen wehrt sich die Steakhauskette Maredo vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Betreiber von Computerkassen sollen GEZ-Gebühren zahlen, weil damit der Empfang von Radio und Fernsehen über das Internet möglich sei. Dagegen wehrt sich die Steakhauskette Maredo vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.