Im Internet per E-Mail bestellte Zeitschriften-Abonnements sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München rechtsgültig und bedürfen keiner zusätzlichen Schriftform. Wie der Burda-Verlag am Montag mitteilte, unterlag damit der Verbraucherschutzverein in einer Grundsatzklage gegen Hubert Burda Media (Az: 29 U 4113/00). ...