Nach einem Bericht der Ärztezeitung ist Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler der Ansicht, dass die Ärzte verpflichtet sind, den Krankenkassen mit der elektronische Gesundheitskarte (eGK) eine Online-Überprüfung der Stammdaten ihrer Versicherten zu ermöglichen. Dies habe Rösler bei einer Veranstaltung der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf erklärt.