In der Berufung eines Verfügungsverfahrens gegen den File-Hoster Rapidshare hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine zunächst vom deutschen Film- und DVD-Verleih Capelight Pictures erwirkte Einstweilige Verfügung aufgehoben.
In der Berufung eines Verfügungsverfahrens gegen den File-Hoster Rapidshare hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine zunächst vom deutschen Film- und DVD-Verleih Capelight Pictures erwirkte Einstweilige Verfügung aufgehoben.