Die in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten erhobenen Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Leermedien verstoßen nach Ansicht von EuGH-Generalanwältin Verica Trstenjak gegen die Urheberrechtsrichtlinie von 2001, da sie pauschal erhoben werden.
Die in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten erhobenen Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Leermedien verstoßen nach Ansicht von EuGH-Generalanwältin Verica Trstenjak gegen die Urheberrechtsrichtlinie von 2001, da sie pauschal erhoben werden.