Kabel Baden-Württemberg hatte in einer Werbe-E-Mail einen Telefonanschluss und eine Internetflatrate beworben, dabei aber den Anschlusspreis nicht genannt. Der Bundesgerichtshof hat dazu heute ein Urteil veröffentlicht.
Kabel Baden-Württemberg hatte in einer Werbe-E-Mail einen Telefonanschluss und eine Internetflatrate beworben, dabei aber den Anschlusspreis nicht genannt. Der Bundesgerichtshof hat dazu heute ein Urteil veröffentlicht.