Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitarbeiter den Dienst-PC "exzessiv" privat nutzt. Eine solche Nutzung liegt vor, wenn der Betroffene über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen jeden Tag mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt.