Der oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat ein sensationelles Urteil gefällt, das wohl noch lange für Gesprächsstoff sorgen dürfte. Die Verwendung von Raubkopien von Computerprogrammen wurde in einem konkreten Fall als nicht strafbar beurteilt, da sie der Angeklagte nur zur eigenen Verwendung benutzte, wie die Onlineausgabe des österreichischen "Kurier" berichtet...