Anbieter von Telefon- und Internetdiensten müssen Ermittlungsbehörden künftig bei einer entsprechenden Anordnung die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ihrer Kunden ermöglichen. Das Kabinett in Berlin beschloss dazu am Mittwoch eine Telekommunikations-Überwachungsverordnung. Sie gilt etwa für Telefon- und Mobiltelefongespräche, Faxe, E-Mails oder SMS...