Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat der Deutschen Telekom AG (DTAG) untersagt, ihren "Aktiv Plus XXL"-Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Preselection-Einstellung auf einen anderen, mit ihr in Wettbewerb stehenden Anbieter zu verwehren...