Das Bundesarbeitsministerium arbeitet an einer neuen gesetzlichen Regelung, demnach soll der Arbeitgeber nicht mehr die private Nutzung des Internets durch Arbeitnehmer überwachen dürfen. Dies stelle einen Verstoß gegen das Post- und Fernmeldegeheimnisses dar. Dem Arbeitgeber soll aber das Recht eingeräumt werden, die private Nutzung der Arbeitnehmer zeitlich zu beschränken und die entstehenden Kosten auf den Arbeitnehmer umzuwälzen...