Wenn ein Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens vom Telefon der Auftragsfirma unerlaubt Privatgespräche führt, muss er für den entstandenen Schaden in vollem Umfang haften. Zudem riskiere er die fristlose Kündigung und verliere sogar den Anspruch auf den pfändungsfreien Betrag seines Einkommens, teilt der Informationsdienst für Arbeitgeber "Arbeitsrecht Kompakt" in Bonn mit...