Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf der ersten Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Mit der Änderung wird Telefonkunden die Möglichkeit von Betreibervorauswahl (preselection) oder Betreiberauswahl (Call-by-Call) auch im Ortsnetzbereich ab Dezember 2002 eröffnet...