Nach gängiger Rechtsprechung darf der Verbraucher von einer Musik-CD bis zu sieben Kopien für private Zwecke anlegen. Bei Computerspielen ist dagegen erst dann eine Sicherheitskopie gestattet, so ein Urteil des Landesgerichts Bochum (Az.: 8 O 3/98), wenn das Spiel mehr als 100 Mark - also heute 51,13 Euro - kostet. Das Thema Kopierschutz betrifft also die legitimen Ansprüche aller Anwender.